Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.03.2009 - L 7 AS 308/08 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20090
LSG Hessen, 26.03.2009 - L 7 AS 308/08 B ER (https://dejure.org/2009,20090)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2009 - L 7 AS 308/08 B ER (https://dejure.org/2009,20090)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2009 - L 7 AS 308/08 B ER (https://dejure.org/2009,20090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 7 Abs 5 S 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - besonderer Härtefall - Darlehen - Schüler am Hessenkolleg - Ausbildungsfortschritt - Fachabitur in 6 Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Zuschusses zu ungedeckten und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung an einen Auszubildenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 AS 200/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2009 - L 7 AS 308/08
    Damit aber liegt mit Rücksicht darauf, dass der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist -der Antragsteller hat die Schule seit September 2005 besucht -und der bevorstehende Abschluss lediglich an Mittellosigkeit zu scheitern drohte, eine Fallgestaltung vor, welche die Annahme eines Härtefalls regelmäßig gerechtfertigt erscheinen lässt (vgl. Senat, 7. November 2006 L 7 AS 200/06 ER).
  • SG Hildesheim, 22.09.2011 - S 26 AS 1516/11
    Ein Härtefall ist gemäß diesen Grundsätzen in der Rechtsprechung zu § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II a. F. angenommen worden, wenn objektiv belegbar der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss lediglich an der Mittellosigkeit zu scheitern droht (Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 26.03.2009 - L 7 AS 308/08 B ER), die bereits weit fortgeschrittene und bisher kontinuierlich betriebene Ausbildung auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Krankheit gefährdet ist (BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R [Rn. 35]) oder eine bereits einige Zeit durchgeführte, nach den Vorschriften des BAföG förderungsfähige Ausbildung die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R [Rn. 21] m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht